Teil 1 Partizipation in Gesellschaft und Wirtschaft
1. Partizipation in einem repräsentativ verfassten demokratischen und sozialen Staat
1. Repräsentative Demokratie
Bürgerbeteiligung auf verschiedenen Ebenen
Video: 10 Möglichkeiten der politischen Beteiligung; Quelle: Jugend prägt
Wie können sich Bürger an und in einer Demokratie beteiligen? Schreibt eure Ergebnisse auf die Metaplankarten.
Politische Mitwirkungsmöglichkeiten:
- Bürgerinitiativen
- Bürgerbegehren, Volksbegehren
- Mitgliedschaft und Mitarbeit in Parteien
- Wahl von Parteien
- Übernahme von politischen Ämtern
- Mitgliedschaft und Mitarbeit in Verbänden
- Petitionen
Bürgerinitiativen
Material zum Thema Bürgerinitiativen: www.bpb.de
Video: Was ist eine Bürgerbeteiligung
Partnerarbeit: Stellt eine Bürgerinitiative eurer Wahl kurz vor.
Begründe warum Bürgerinitiativen als Ein-Punkt-Organisationen bezeichnet werden.
Bürgerinitiativen richten sich auf ein bestimmtes Anliegen, etwa den Bau einer Umgehungsstraße, den Erhalt einer Postfiliale, die Verhinderung eines Flughafenausbaus,… Wenn dieses Ziel erreicht oder die Umsetzung endgültig gescheitert ist, lösen sie sich wieder auf. Deswegen werden sie auch Ein-Punkt-Organisationen genannt.
Wie können Bürgerinitiativen Einfluss nehmen?
- Druck auf Parteien ausüben
- Druck auf Regierung/Verwaltung ausüben
- Schaffung einer Öffentlichkeit (auf das Problem aufmerksam machen)
- Beeinflussung der Öffentlichkeit
- Anrufen von Gerichten
Was spricht für, was gegen Bürgerinitiativen?
| Pro, z.B. | Kontra, z.B. |
|---|---|
| Kontrolle von Regierung und Verwaltung auf Rechtmäßigkeit von Maßnahmen | Durchsetzung von Gruppeninteressen auf Kosten der Allgemeinheit |
| Direkte Reaktion auf Missstände vor Ort | Teilweise Entmachtung der eigentlichen Regierung |
| Korrektur von politischen Fehlentwicklungen | Tummelplatz für Querulanten und Extremisten |
| Möglichkeit direkter politischer Willensbildung | Verzögerung wichtiger Entscheidungen |
| Einüben demokratischer Verhaltensregeln | Gefahr politischer Frustration bei Erfolglosigkeit |
Parteien
Video: Parteien und Parteiensystem in Deutschland einfach erklärt; Quelle: Die Merkhilfe
Parteien
Der Begriff Partei stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt so viel wie “Richtung”, “Rolle” oder “Teil”. Menschen, die in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen gleiche oder ähnliche Ansichten teilen oder gemeinsame Interessen verfolgen, können sich zu einer Partei zusammenschließen.
Politischen Parteien vertreten bestimmte Ansichten, wie beispielsweise der Staat geführt werden sollte, und verfolgen gemeinsame gesellschaftliche oder wirtschaftliche Interessen und Ziele.
Übersicht über die Parteien die bei der Europawahl 2024 angetreten sind: zdf.de
Aufgabe: Gruppenarbeit
Sammelt Informationen über eine der folgenden fünf Kleinparteien, die bei der Europawahl 2024 angetreten sind. Präsentiert eure Ergebnisse (kurze Vorstellung, 1-2 Wahlplakate, Spitzenkandidaten, Wahlergebnisse).
- Piratenpartei
- Die Partei
- Volt
- Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
- PdV - Partei der Vernunft
Worauf führen Sie zurück, dass Parteien heute weniger Mitglieder haben als früher?
Allgemein schwindet die feste Bindung der Bevölkerung an Parteien, Verbände und Kirchen. Dies zeigt sich auch in der sinkenden Zahl der Stammwähler. Politikverdrossenheit erschwert das Gewinnen neuer Mitglieder. Gegenmaßnahmen sind schwierig. Letztlich kommt es aber nicht auf die absolute Zahl der Mitglieder an, sondern auf deren Aktivitäten.
Verbände
Was versteht man unter Verbänden?
Verbände entstehen auf Grundlage des Bürgerrechts aller Deutschen, „Vereine und Gesellschaften zu gründen“ (Art. 9 GG). Sie sind freiwillige, privatrechtlich nach dem Vereinsrecht des BGB organisierte Zusammenschlüsse, um Interessen der Mitglieder zusammenzufassen, zu organisieren und nach außen zu vertreten und dabei auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Welche Arten von Verbänden gibt es?
Verbände werden meist nach ihrer Zielsetzung unterschieden:
- Wirtschaftsverbände: Besondere Bedeutung und weitreichenden Einfluss haben in der Politik die Verbände, die wirtschaftliche Interessen vertreten, also insbesondere Unternehmer- und Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften.
- Vereinigungen mit sozialen Zielen: Dazu gehören etwa der Deutsche Mieterbund oder die Caritas.
- Verbände im Sport- und Freizeitbereich: Die Sportvereine, die es in jeder Gemeinde gibt, sind im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammengeschlossen.
- Vereinigungen im Bereich Wissenschaft und Kultur.
- Verbände mit politischen und ideellen Zielen: Dazu zählen z.B. die NGOs und auch die Kirchen werden hier meistens eingeordnet.
Video: Interessenverbände - Definition, Aufgaben, Methoden der Einflussnahme & Kritik einfach erklärt; Quelle: Die Merkhilfe
- Interessenorganisationen (Verbände) wirken nach den Parteien als wichtigste Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat.
- Verbände nehmen nicht nur Einfluss auf die politische Willensbildung zugunsten der Verbandsmitglieder, sie sind selbst Bestandteil des politischen Systems.
- In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 200 000 Verbände.
- Besonders einflussreich treten Gewerkschaften auf.
- Über den direkten Zugang zum Bundestag verfügen über 1 500 Verbände, die sich zuvor in einer öffentlichen Liste registrieren ließen.
- Interessenorganisationen sind auf allen Politikfeldern aktiv, vorzugsweise in Wirtschafts- und Finanzfragen, dann auf sozial-, kultur- und umweltpolitischen Gebieten.
Video: Lobbyismus - Grundbegriffe der Wirtschaft; Quelle: Wirtschaft - simpleclub
Pro & Contra: Was für und gegen Lobbyismus spricht
Sie gelten als die wahren Strippenzieher, die Gesetze im Geheimen beeinflussen und haben deshalb einen schlechten Ruf: Lobbyisten. Dabei gibt es auch gute Gründe für die Beratung von außen. Eine Gegenüberstellung.
Quelle: Christian Orth; br.de - Puls
Lobby – so nennt man nicht nur den Eingangsbereich in einem Hotel, sondern auch den Vorraum zum Parlament. Da treffen sich Politiker mit Leuten, die nicht vom Volk gewählt wurden. Zum Beispiel mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden oder Organisationen. Mit ihnen reden sie dann über Gesetzesentwürfe und anstehende Entscheidungen.
Pro: Lobbyisten bringen Fachwissen in die Politik Nicht immer haben Politiker voll im Blick, wer von ihren Entscheidungen betroffen ist oder wie krass die Auswirkungen eines Gesetzes sein können. Deshalb sind sie auf die Meinung von Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft angewiesen. Hier kommen die Interessensvertreter ins Spiel. Die Unternehmen und Organisationen beschäftigen sich meistens schon eine Ewigkeit mit bestimmten Themen und haben deshalb oft viel mehr Know-How als ein Abgeordneter.
Pro: Auch NGOs und Umwelt-/Sozialverbände machen Lobbyismus Lobbyarbeit ist nicht nur was für Rüstungskonzerne, die ihre Waffenexporte verdoppeln wollen. Auch Organisationen, die auf der vermeintlich guten Seite stehen, versuchen Einfluss auszuüben – darunter Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Greenpeace zum Beispiel beschäftigt in Berlin nach eigenen Angaben sechs Mitarbeiter.
Contra: Lobbyisten sind Egoisten Politiker sollen die Interessen aller Menschen in unserer Gesellschaft vertreten. Lobbyisten haben dagegen in der Regel nur die Interessen ihrer eigenen Unternehmen/Organisationen im Auge. Das Wohl der ganzen Gesellschaft ist zweitrangig.
Contra: Lobbyarbeit ist nicht für alle möglich Lobbyismus muss man sich leisten können. Während ein Wirtschaftsverband oder ein Großkonzern jede Menge gut bezahlter Vertreter in die Hauptstadt schicken und regelmäßig zu Veranstaltungen einladen kann, haben NGOs und Mittelständler diese Möglichkeiten meistens nicht. Das führt zu einem Ungleichgewicht.
Contra: Lobbyismus in Deutschland ist intransparent Wie viele Lobbyisten gibt es überhaupt in Deutschland? Eine Frage, auf die es keine klare Antwort gibt. Lobbykritische Organisationen wie Lobbycontrol oder Abgeordnetenwatch schätzen, dass in Berlin rund 6.000 professionelle Lobbyisten arbeiten. Das würde bedeuten: Auf einen Bundestagsabgeordneten kommen neun Lobbyisten. Für wen die Interessensvertreter arbeiten, ist nicht bekannt. Lobbyismus in Deutschland ist also so transparent wie ein Holztisch.
Es gibt eine Art Lobbyliste des Bundestags, auf der sind aktuell 2311 Verbände und ihre Ansprechpartner eingetragen. Aber: Die Eintragung ist freiwillig und betrifft nur Verbände. Aber auch Unternehmensvertreter, Lobby-Agenturen, Kanzleien, Einzel-Lobbyisten, Stiftungen, Thinktanks oder NGOs sind Lobbyisten. Und selbst wenn es eine vollständige Liste gäbe – es wäre immer noch unklar, was die Leute die da draufstehen wirklich tun.
Die deutsche Gesellschaft für Politikberatung und der Deutsche Rat für Public Relations plädieren deshalb für ein “Lobbyregister”. In dem soll dann auch stehen, welcher Lobbyist an welchem Gesetz beteiligt war. Andere Länder sind da schon viel weiter: Die USA schon seit über 20 Jahren ein Lobbyregister und auch in Österreich, Polen, Großbritannien und Kanada gibt’s sowas schon.
Contra: Fliegende Wechsel schaden der Politik Ein weiteres Problem ist der sogenannte “Drehtür-Effekt”. Das heißt: Für einige Abgeordnete geht’s nach der Politik wie durch eine Drehtür raus aus dem Bundestag, direkt rein in den Bürostuhl eines Unternehmens. Bekanntestes Beispiel: Ex-Kanzleramtschef Pofalla, der jetzt für die Deutsche Bahn arbeitet. Damit das nicht mehr so leicht geht, wurde inzwischen eine Karenzzeit eingeführt. Das bedeutet: Bis zu 18 Monate lang darf ein Politiker nicht in ein Wirtschaftsunternehmen wechseln. Die Entscheidung trifft ein Gremium. Manche Bundestagsabgeordnete warten aber gar nicht bis zum Ende ihrer Zeit im Bundestag, sondern sind einfach schon währenddessen als Lobbyisten aktiv.
Haben Verbände zu viel Einfluss?
Ja Nein Druck auf Politik durch mitgliederstarke Verbände Politik ist auf die Experten der Verbände angewiesen Mangelnde demokratische Kontrolle der Verbände Die Interessen von Benachteiligten können besser geltend gemacht werden Wenn Abgeordnete zugleich Verbandsvertreter sind entstehen Interessenskonflikte Der Einfluss von Verbänden wird durch den Lobbyismus kanalisiert und kontrolliert
Grenzen Sie Verbände von Parteien ab.
Parteien Verbände Jeder kann Mitglied werden Mitgliedschaft ist eingeschränkt möglich Umfassende Programme zu allen Fragen der Gesellschaft Verfolgen nur spezielle Verbandsziele Beteiligung an Wahlen Keine Beteiligung an Wahlen Ausschließlich politische Ziele - Übernahme politischer Verantwortung Einflussnahme auf Politik als Teilziel - keine politische Verantwortung An öffentlicher Aufmerksamkeit interessiert Gehen nur manchmal an die Öffentlichkeit Einflussnahme auf Gesetzgebung und Regierung als Regierungs- oder Oppositionspartei Einflussnahme auf Gesetzgebung und Regierung über Lobbyismus, Öffentlichkeitsarbeit und einzelne Parlamentarier Zur Offenlegung der Finanzierung verpflichtet Keine Offenlegung der Finanzierung Staatliche Ko-Finanzierung Keine staatliche Finanzierung
Medien
Video: Funktionen von Medien in der Demokratie; Quelle: hanzKurz erklärt
Medien informieren und verbinden; sie desinformieren und spalten. Eigentlich sind es nicht die Medien selbst - diese vermitteln nur, was wir sehen und hören.
Allerdings: Die Beziehung zwischen Medien und Inhalten ist kompliziert. Manchen Medien vertrauen wir mehr als anderen, manche sind eher geeignet, Gefühle bei uns auszulösen, als andere. Ein Sensationsbericht fesselt uns stärker als eine nüchterne Bestandsaufnahme. Von einer bestimmten Zeitung, einem bestimmten Sender oder auch einer bestimmten Journalistin erwarten wir eine objektivere Berichterstattung als von anderen.
Ohne Medien, speziell ohne Massenmedien, wüssten wir wenig über die Welt, die über unser persönliches Erfahrungsumfeld hinausreicht.
Mit den zunehmenden technischen Möglichkeiten, der Vielfalt und Reichweite der Medien, hat sich der Informations- und Kommunikationsraum ständig erweitert. Wir sind einer Informations- uns Unterhaltungsflut ausgesetzt, aus der wir auswählen müssen, wenn wir das uns Mitgeteilte sinnvoll verwenden wollen.
Ohne Medien und Kommunikation sind Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nicht denkbar. Informations- und Kommunikationstechnik hat zur globalen Vernetzung unterschiedlicher Lebensbereiche geführt und uns zu Beobachtern weltweiter Entwicklungen gemacht.
Umso wichtiger wird die eigene Medienkompetenz, denn nur mit Medienkompetenz können wir unterscheiden zwischen
- einer Berichterstattung, die möglichst objektiv ist, und einer, die uns in eine bestimmte Richtung drängen (manipulieren) will,
- Produkthinweisen, die uns über Artikel informieren (z.B. Werbung), und solchen, die zu unüberlegtem Kauf verlocken wollen,
- Mitteilungen von echten und von falschen Freunden,
- Unterhaltungsangeboten, die uns bereichern können, und solchen, die möglicherweise süchtig machen oder den Charakter ungünstig beeinflussen und vielleicht zu unverantwortlichen Handlungen verleiten.
Aufgabe
Vergleichen Sie aus Ihrer eigenen Anschauung Online-Nachrichten mit Nachrichten im Fernsehen und in Tageszeitungen hinsichtlich
- Aktualität
- Umfang
- Qualität der Information
- Themenauswahl
- Möglichkeiten der Kommentierung
- Kosten
Lösung
Online-Nachrichten Fernseh-Nachrichten Zeitung Aktualität ++ + - Umfang stark abhängig von der jeweiligen Quelle - + Qualität abhängig von der Quelle abhängig von der Quelle + Themenauswahl abhängig von der Quelle abhängig von der Quelle oft mit regionalem Bezug Kommentierung möglich? sofort möglich, Meinungsaustausch möglich - nur zeitversetzt (Leserbriefe) Kosten ++ + —
Aufgabe
Erläutern Sie allgemein den Einfluss sozialer Netzwerke auf die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft. Bewerten Sie diesen Einfluss.
Lösung
Im Prinzip sind soziale Netzwerke offen und erlauben eine Teilhabe aller Beteiligten am Diskussionsprozess. Sie sind eine Möglichkeit, Probleme zu thematisieren, die in den traditionellen Medien vernachlässigt oder einseitig behandelt werden: Gegenöffentlichkeit. Oft findet aber nur Meinungsbildung und Informationsaustausch in einer geschlossenen Gruppe statt. Abweichende Ansichten/Informationen werden ausgeblendet. Dies ist in Hinblick auf politische Einstellungen und Entscheidungen problematisch.
Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.
Video: Das Grundgesetz erklärt; Quelle: MrWissen2go - Geschichte | Terra X
Grundrechte Eine Gesellschaft braucht Regeln, mit denen das Zusammenleben organisiert wird. Vieles, wonach wir uns richten, ist Tradition, zur Gewohnheit geworden, meistens selbstverständlich. Darüber hinaus ist es notwendig, wichtige Grundsätze durch geschriebende Rechte zu regeln. Das Fundament dieser Rechte bilden die Grundrechte, die in der Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, formuliert sind.
Grundrechte sind nicht nur gut gemeinte Absichtserklärungen, sondern persönliche Rechte, die vor rechtswidrigen Eingriffen staatlicher Behörden in die Freiheit Einzelner schützen. Wird jemand in seinen Grundrechten verletzt oder daran gehindert, sie in Anspruch zu nehmen, kann er sein Recht vor Gericht einklagen, in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Grundrechte im engeren Sinne stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, in den Artikeln 1 bis 19.
Aufgaben
Was versteht man unter dem Grundgesetz?
Nenne zwei Beispiele für Grundrechte, die im Grundgesetz enthalten sind.
Welche Artikel des Grundgesetzes enthalten die sogenannten „Grundrechte im engeren Sinne“ (also die wichtigsten persönlichen Freiheitsrechte)?
Warum sind Grundrechte wichtig für eine Gesellschaft? Nenne zwei Gründe.
Erkläre mit eigenen Worten, was es bedeutet, dass Grundrechte einklagbar sind.
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten sind korrekt?
A) Grundrechte gelten nur für Erwachsene
B) Grundrechte schützen Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat
C) Das Grundgesetz ist ein Gesetz, das beliebig geändert werden kann
D) Grundrechte sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes geregelt
E) Grundrechte gelten nur bei politischen Wahlen
Lösung
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage des Staates und enthält unter anderem die Grundrechte.
Zum Beispiel: Recht auf Meinungsfreiheit, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit.
In den Artikeln 1 bis 19.
Grundrechte schützen die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat und sichern ein gerechtes und sicheres Zusammenleben in der Gesellschaft.
Es bedeutet, dass jede Person, deren Grundrechte verletzt werden, vor Gericht klagen kann – bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Richtige Antworten: B und D.
(Begründung: Grundrechte schützen die Bürger vor Eingriffen durch den Staat, und sie sind in den Artikeln 1 bis 19 geregelt.)
Politische Institutionen
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Darin ist der institutionelle Aufbau unseres Staates geregelt. Festgelegt sind hier auch die Aufgaben der wichtigsten Institutionen – auch Verfassungsorgane genannt.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es fünf ständige Verfassungsorgane, die es konstant geben muss:
Deutscher Bundestag (Art. 38 bis 48 GG)
Der Bundestag ist die Erste Kammer des Parlaments der Bundesrepublik Deutschlands. Er tagt seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Art. 38 GG Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Der Deutsche Bundestag wird als einziges Bundesorgan unmittelbar vom Volk gewählt. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für jeweils vier Jahre gewählt. Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: eine Erststimme zur Wahl eines Kandidierenden im eigenen Wahlkreis und eine Zweitstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmenanteile bestimmen die Sitzverteilung im Bundestag.
Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten ist die Zahl der Parlamentsmitglieder in der Regel aber höher.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind:
- Alle vier Jahre wird der Bundestag neu gewählt. Der neue Bundestag wählt dann eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler.
- Der Bundestag ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung (Legislative) auf Bundesebene.
- Das Recht, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes zu kontrollieren (Budgetrecht), gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestags.
- Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung kontrolliert der Bundestag (Legislative) die Bundesregierung (Exekutive).
Bundesrat (Art. 50 bis 53 GG)
Der Bundesrat ist die Zweite Kammer des Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland und das Verfassungsorgan, durch das „die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union“ mitwirken (Art. 50 GG).
In den Bundesrat kann man nicht gewählt werden: Man wird in die Länderkammer bestellt. Mitglied kann nur werden, wer im Kabinett einer Landesregierung Stimmrecht hat. Der Bundesrat ist also eine Versammlung von Mitgliedern der Landesregierungen (Art. 51 Abs. 1 GG). Insgesamt sind die deutschen Länder im Bundesrat mit 69 ordentlichen Mitgliedern (und Stimmen) vertreten. Aus Baden-Württemberg sitzen sechs Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat und wirken dort an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Welche Aufgaben hat der Bundesrat?
- Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. Viele Gesetze können nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.
- Der Bundesrat kann gegen jedes vom Bundestag verabschiedete Gesetz ein Veto einlegen. Bei manchen Gesetzen kann der Bundestag dieses Veto dann überstimmen („Einspruchsgesetz“), bei anderen Gesetzen hat er ein absolutes Vetorecht („Zustimmungsgesetze“). Kommt es zu zwischen Bundestag und Bundesrat zu keiner einvernehmlichen Lösung bei einem Gesetzesvorhaben, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 16 Mitgliedern des Bundestags (benannt nach Fraktionsstärke).
- Der Bundesrat wirkt an der Verwaltung des Bundes mit. Bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften muss er seine Zustimmung erteilen.
- Der Bundesrat verfügt über besondere Mitwirkungsrechte im Falle von äußeren und inneren Krisensituationen. Außerdem hat er verschiedene Ernennungs- und Nominierungsrechte (z. B. bei der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes).
- Mit der zunehmenden europäischen Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) an Bedeutung. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Rat der Europäischen Union.
Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG)
Die Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, führt die Geschäfte des Staates. Sie ist das oberste Bundesorgan der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und führt diejenigen Gesetze aus, die der Bundestag beschließt. Nach Artikel 62 GG setzt sich die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern zusammen.
Als ausführende Gewalt (Exekutive) werden der Bundesregierung vor allem folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:
- Sie setzt den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um.
- Sie hat das Recht, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen.
- Sie ist verantwortlich für die Verwirklichung der Gesetze, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden.
- Sie bietet Lösungen für aktuelle Probleme durch eigene Gesetzesvorschläge.
- Sie gestaltet die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Bundespräsident (Art. 54 bis 61 GG)
Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Sie bzw. er hat die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen, die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen zu repräsentieren, den Föderalismus zu fördern und durch ihre bzw. seine Überparteilichkeit Gesamtdeutschland zu einen. Im Vergleich zur Weimarer Republik wurde der Einfluss des Bundespräsidenten im Grundgesetz stark eingeschränkt: Die Aufgaben in diesem höchsten Amt in der Bundesrepublik sind verfassungsrechtlich umschrieben, insgesamt aber eher repräsentativer Natur.
Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Dies ist einziger Zweck der Bundesversammlung. Eine Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Bundesverfassungsgericht (Art. 92 bis 104 GG)
Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ist das höchste Gericht in Deutschland. Es kümmert sich darum, dass in Deutschland die Verfassung, also das Grundgesetz, eingehalten wird und die Gesetze den Regeln unserer Verfassung entsprechen. Daher wird das Bundesverfassungsgericht auch „Hüter der Verfassung“ genannt. Es ist das Verfassungsgericht des Bundes. Auch jedes Bundesland hat ein eigenes Landesverfassungsgericht.
Darüber hinaus gibt es zwei nichtständige Verfassungsorgane, die nur zu bestimmten Zwecken zusammenkommen:
Bundesversammlung (Artikel 54 GG) Gemeinsamer Ausschuss (Artikel 53a GG)
Video: Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Zusammenfassung -Verfassungsorgane einfach erklärt!; Quelle: EinfachSchule
Aufgabe
Nenne die fünf ständigen Verfassungsorgane Deutschlands.
Wahlen
Wählen = Machtübertragung auf Zeit Bundestag und Bundesregierung können nur dann aktiv sein, wenn sie durch Wahlen dazu beauftragt worden sind. Sie erhalten ihre demokratische Legitimation, also ihre Berechtigung zum Handeln, erst durch freie und demokratische Wahlen. Nach der Bundestagswahl wählen die Abgeordneten den Bundeskanzler. Erst dann kann dieser “seine” Regierung bilden.
Die Wahlverfahren Es gibt verschiedene Wahlverfahren, nach denen gewählt werden kann. Die beiden Grundformen sind das Mehrheitswahlrecht und das Verhältniswahlrecht.
- Mehrheitswahlrecht: Das Staatsgebiet wird in Wahlkreise eingeteilt. Es ist gewählt, wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat. Die Stimmen für die anderen Kandidaten bleiben bei der Zusammensetzung des Parlaments unberücksichtigt. Nach diesem Verfahren wird z.B. in Großbritannien gewählt.
- Verhältniswahlrecht: Hier gilt der Grundsatz, dass jede Partei entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen Wählerstimmen Abgeordnete ins Parlament schickt. Nach diesem Wahlrecht wurde der Deutsche Reichstag in der Weimarer Republik (1919-1933) gewählt.
Der Bundestag wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt: Die Zusammensetzung des Bundestags reichtet sich nach dem Anteil der Wählerstimmen, den die einzelnen Parteien erhalten haben. Zugleich sind durch die Erststimme aber Elemente des Mehrheitswahlrechts aufgenommen.
Zusatzinfo
Deutschland wird in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Es gibt doppelt so viele Sitze wie Wahlkreise. Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
- Die Erststimme wird nur nach Wahlkreisen ausgezählt. Abgeordneter wird, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat (Direktmandat).
- Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Der Anteil der Parteien an der Gesamtzahl der Sitze (598) richtet sich nach der Zweitstimme. Die Hälfte der Sitze ist bereits durch die Sieger in den Wahlkreisen besetzt. Die andere Hälfte der Sitze wird nun aus den Listen der Parteien besetzt (Listenmandat). Dabei werden jeweils die Sitze abegezogen, die eine Partei bereits als Gewinner von Wahlkreisen erhalten hat. Wenn sie mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr Sitze zustehen, behält sie diese Sitze trotzdem. Dies sind die sogenannten Überhangmandate.
- Damit das Wahlergebnis durch die Überhangmandate nicht verzerrt wird, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, bis die Zahl der Sitze dem Wahlergebnis aller Parteien wieder entspricht. Die führt zu einer Erhöhung der Zahl der Abgeordneten, derzeit 734 (Stand 2024).
- Darüber hinaus muss jede Partei 5 % der Zweitstimmen erhalten (oder in drei Wahlkreisen Sieger sein), damit sie in den Bundestag kommt.
Wahlgrundsätze
- allgemein: Alle erwachsenen Staatsbürger (ab 18) dürfen wählen.
- unmittelbar: Es erfolgt eine direkte Wahl ohne Zwischeninstanz (z.B. Wahlmänner)
- frei: Niemand wird wegen seiner Stimmabgabe bevorzugt oder benachteiligt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich.
- geheim: Keine staatliche Stelle darf Erkundigungen einziehen, wie der Einzelne gewählt hat.
Aufgaben
Nenne die fünf Wahlgrundsätze in Deutschland.
Erkläre in eigenen Worten, was mit dem Wahlgrundsatz „unmittelbar“ gemeint ist.
Warum ist der Grundsatz der geheimen Wahl wichtig für eine Demokratie?
Lösung
allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim
„Unmittelbar“ bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Abgeordneten direkt wählen, ohne dass eine Zwischeninstanz (wie z. B. Wahlmänner) entscheidet.
Die geheime Wahl schützt die Wähler davor, unter Druck gesetzt oder benachteiligt zu werden. Sie ermöglicht eine freie und persönliche Entscheidung, ohne Kontrolle
Aufgabe
Die Parteien sagen in Wahlkämpfen: “Auf die Zweitstimme kommt es an.” Warum ist das so?
Lösung
Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden.
Aufgabe
Das Mehrheitswahlrecht führt meist zu einem Zweiparteiensystem. Erläutern Sie, warum das so ist.
Lösung
Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, haben keine Bedeutung.